
Aktuelles
10.04.2015Dashcam im Auto – Video als Beweismittel vor Gericht unzulässig! Verschiedene Gerichte haben mittlerweile entschieden, dass Videoaufnahmen von einer sogenannten Dashcam, einer Minikamera im Auto, in einem Zivilprozess als Beweismittel unzulässig sind. In den Urteilsgründen wurde unter anderem ausgeführt, dass das permanente Überwachen des Straßenverkehrs ohne Anlass gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt und die Menschen auf den Straßen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Regelmäßig geht es in solchen Prozessen um die Frage, ob das Interesse des Dashcam-Nutzers überwiegt, der für den Fall des Unfalles seine Unschuld beweisen will oder das Recht der übrigen Verkehrsteilnehmer, vor unerlaubter Überwachung geschützt zu sein. Landgericht Heilbronn, Az. I 3 S 19/14 - Verwaltungsgericht Ansbach, Az.: AN 4 K 13.01634 Damit Sie im Zivilprozess auch ohne Dashcam Erfolg haben! – Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten, sprechen Sie uns an. |
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10.10.2014„Redtube“-Abmahnung – Streaming ist doch legal! Der Europäische Gerichtshof hat nun in einem ähnlichen Fall entschieden, dass Streaming offiziell legal ist. Beim Streaming würden keine Urheberrechtsverletzungen begangen, da die Inhalte lediglich im Browser-Cache zwischengespeichert werden. Der „reine Konsum eines illegal veröffentlichten Films“ im Falle von Streaming ist nach § 44 a Nr. 2 UrhG erlaubt. Problematisch wird es nur dann, wenn die verwendete Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt bzw. rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden wäre. Die Beweisbarkeit obliegt jedoch dem Rechteinhaber. Die Rechtswidrigkeit der Quelle dränge sich nicht deshalb auf, weil auf der Website redtube ein Impressum fehle. Ausreichende Zweifel an der Legalität der Quelle seien allenfalls dann angebracht, wenn beispielsweise ein Kinofilm vor Kinostart oder ein Fernsehfilm vor der Erstausstrahlung kostenlos angeboten würden. Der durchschnittliche Internetnutzer könne davon ausgehen, dass die Betreiber eines Streaming-Portals die erforderlichen Rechte an den Filmen erworben hätten. EuGH-Urteil vom 5. Juni 2014, Aktenzeichen: C 360/13 Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten? Sprechen Sie uns an! |
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01.10.2014Buchung stornieren – Flugpreis zurück! Bis jetzt war es häufig so, dass im Falle einer Flugstornierung die Fluggesellschaft den Ticketpreis komplett einbehalten hat. Dies geschieht oft zu Unrecht. Mehrere Gerichte haben mittlerweile entschieden, dass mindestens 95 % des Reisepreises zurückzuerstatten sind. Die Buchung eines Fluges ist ein Werkvertrag. Diesen Vertrag darf ein Kunde vor dem Abflugtermin ohne Angabe von Gründen kündigen. Im Falle einer Kündigung muss der Kunde wenigstens einen Teil des Flugpreises wiederbekommen. Die Fluggesellschaft hat z.B. weniger Ausgaben für Kerosin, Essen und Getränke. Auch die Gebühren und Steuern, die über den Ticketpreis bezahlt wurden entfallen, wenn vorher gekündigt wird. Die ersparten Ausgaben muss eine Fluggesellschaft dem Kunden zurückerstatten. Kann der Sitzplatz zum gleichen Preis weiterverkauft werden, ist der Fluggesellschaft gar kein Schaden entstanden und muss den kompletten Ticketpreis rückerstatten. Die Fluggesellschaft muss spätestens vor Gericht genau abrechnen. Da eine solche Abrechnung von den Fluggesellschaften meist nicht vorgenommen wird, entscheidet das Gericht nach gesetzlichen Vorschriften. § 649 BGB regelt, dass 95 % des Ticketpreises zurückzuzahlen sind. Stornoklauseln, die eine Erstattung nach Stornierung ausschließen sind oft ungültig da der Kunde bei der Buchung nicht auf die Stornoklausel hingewiesen wurde oder die Klausel unfair ist. Urteil AG Frankfurt, Az.: 29 C 2391/13; Urteil AG Köln, Az.: 114 C 22/12; Urteil AG Rüsselsheim, Az.: 3 C 119/12 Ob einzelne Klauseln in Ihrem Vertag ungültig sind prüfen wir gerne für Sie, sprechen Sie uns an! |
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09.09.2014Türöffnung ist entscheidend für Flugverspätung! Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Flugzeug erst dann richtig gelandet ist, wenn eine Tür geöffnet wird. Solange die Türen geschlossen sind, können Reisende nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren. Verspätet sich ein Flieger um mehr als drei Stunden, können Passagiere dafür eine Entschädigung verlangen. Je nach Entfernung kann man Beträge zwischen 250,00 € und 600,00 € geltend machen. Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ist somit eine Frage höchster Präzision und des richtigen Timings. EuGH-Urteil vom 4.September 2014, Aktenzeichen: C 452/13 Damit Sie die richtige Entschädigung erhalten! – Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihre Entschädigungsansprüche. |
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26.07.2014Aufgemerkt bei Testamenten: die EU-Erbrechtsverordnung kommt! Bislang galt im deutschen Recht der Grundsatz, dass sich das Recht der Erbfolge bei deutscher Staatsangehörigkeit automatisch auch nach deutschem Erbrecht richtet. Dies wird sich ab dem 16.8.2015 grundlegend ändern: nach neuem Recht wird an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt des Erbfalls angeknüpft, welcher dessen Mittelpunkt des Lebensinteresses beschreibt. So kann für einen deutschen Staatsangehörigen, der beispielsweise seinen Lebensabend auf Mallorca verbringt, schnell bei falscher Formulierung im Testament spanisches Erbrecht zu Grunde gelegt werden, obwohl eigentlich deutsches Erbrecht gewünscht war. Verhindern kann dies die Formulierung einer sogenannten Rechtswahl im Testament, welche aber nicht nur neue Testament nach dem 16.8.2014 enthalten sollten. Auch ältere Testamente sollten überprüft und ergänzt werden. Hierzu und zu allen weiteren wichtigen Regelungen der neuen EU-Erbrechtsverordnung beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an. |
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14.05.2014Bearbeitungsgebühr für Verbraucherkredite unzulässig - Rückforderung geltend machen! BGH, Urteil vom 13.05.2014 – XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 |
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16.01.2014Rainer Metschke ist Regionalgruppenvorsitzender der Wirtschaftsjunioren 2014: Auf der Mitgliederversammlung 2014 der Wirtschaftsjunioren Regionalgruppe Schwäbisch Hall - Crailsheim wurde Rainer Metschke zum Vorsitzenden für das Geschäftsjahr 2014 ernannt. Sein Motto für das Jahr 2014 wird "Soziale Verantwortung" lauten. Näheres zu den geplanten Veranstaltungen 2014: Jahresprogramm Hier gehts zum Pressebericht. |
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10.11.2013Farbiger Anstrich der Mietwohnung kann Schadensersatzansprüche des Vermieters auslösen! |
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04.11.2013Bank darf nicht zwingend einen Erbschein verlangen! |
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17.10.2013Neue Energieeinsparverordnung soll im Frühsommer 2014 in Kraft treten! |
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01.10.2013Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Untervermietung zulässig! |
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16.09.2013Und wieder einmal: Spielende Kinder sind kein Lärm! |
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20.08.2013Umfahren einer roten Ampel über Tankstellengelände zulässig! |
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13.08.2013Über die Freiwilligkeit der Blutalkoholmessung muss nicht aufgeklärt werden! |
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07.08.2013Angemessene eigengenutze Immobilie bleibt beim Elternunterhalt unberücksichtigt! Anmerkung: Eine generelle Verallgemeinerung verbietet sich trotz der Entscheidung dennoch. Die Berechnung der Leistungsfähigkeit hängt von vielen Faktoren ab, so dass eine rechtliche Beratung in jedem Fall empfehlenswert ist. |
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05.08.2013Keine Ansprüche bei Schwarzarbeit wegen Mängeln! |
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21.05.2013Vorsorgevollmachten ergänzen! |
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06.05.2013Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag unsicher: |
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18.02.2013Weiterhin keine pseudonymen Konten bei Facebook! |
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11.02.2013Falsche Angabe von Urlaubstagen in der Kündigung begründet Zahlungspflicht! |
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01.02.2013Mietrechtsreform 2013 beschlossen: Am 1. Februar 2013 hat der Bundesrat dem Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) zugestimmt. Dadurch werden insbesondere die Rechte von Vermietern gestärkt. Insbesondere soll es diesen zukünftig besser möglich sein, energetische Modernisierungen leichter, praktikabler und kostengünstiger durchzusetzen. Insbesondere entfällt das Recht des Mieters, im Zuge von energetischen Modernisierungen aufgrund der Bauarbeiten für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten die Miete zu mindern. Zugleich werden die Voraussetzungen an die formalen Ankündigungspflichten des Vermieters deutlich gesenkt. Zudem sieht die Gesetzesreform Erleichterungen im Kampf gegen das sogenannte Mietnomadentum vor: Räumungsprozesse sollen von den Gerichten beschleunigt terminiert und bearbeitet werden, Räumungstitel leichter und schneller auch gegen unberechtigte Untermieter erstritten werden können. |
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28.01.2013Auch „geschäftlicher“ Eigenbedarf erlaubt Wohnraumkündigung! Mit Urteil vom 26.9.2012 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Vermieter auch aus Gründen der beruflichen Tätigkeit seinen Mieter von Wohnraum aufgrund Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 1 S. 1 BGB kündigen darf. Das Gesetz, so der BGH, sieht zwar in § 573 Abs. 2 BGB eine Aufzählung von Kündigungsgründen vor, diese ist allerdings nur beispielhaft. Die Voraussetzungen für einen gleichgewichtigen Kündigungsgrund sind dann erfüllt, wenn der Nutzungswunsch des Vermieters nachvollziehbar und vernünftig ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Mieter die vermieteten Räumlichkeiten zur geschäftlichen Nutzung heranziehen möchte. (BGH vom 26.9.2012, Az. VIII ZR 330/11) |
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24.01.2013Kein Ersatz von Ein- und Ausbaukosten bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern! Am 17.10.2012 nahm der Bundesgerichtshof zur Frage Stellung, ob bei Lieferung einer mangelhaften Sache zwischen zwei Unternehmern die Aus- und Einbaukosten ersatzfähig sind. Im entschiedenen Fall wurde Granulat für den Sportplatzbau geliefert. Dieses Granulat stellte sich nach dem Einbau als mangelhaft heraus. Der Bauunternehmer verlangte von seinem Lieferanten daraufhin die erneute Lieferung mangelfreien Granulats. Diesem Verlangen kam der Lieferant nach und stellte die erforderliche Menge Granulat kostenfrei auf der Baustelle zur Verfügung. Zusätzlich zur Lieferung mangelfreien Granulats forderte der Bauunternehmer jedoch den Ersatz der Aus- und Einbaukosten in Höhe von über 72.000.- €. Der Bundesgerichtshof lehnte diesen Ersatzanspruch des Bauunternehmers in seinem Urteil vom 17.10.2012 ab. Der Ein- und Ausbau des Granulats ist vom geschuldeten Nacherfüllungsanspruch zwischen zwei Unternehmern nicht erfasst. Der Bauunternehmer blieb somit auf den Kosten des Ein- und Ausbaus sitzen. |
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14.01.2013Kein Anspruch auf Wohngeld ohne Mietzinszahlungen! In seinem Beschluss vom 29.5.2012 stellte das OVG Niedersachsen fest, dass gemäß § 7 SGB I nur derjenige ein Recht auf Zuschuss zur Miete hat, welcher für eine angemessene Wohnung auch tatsächliche Aufwendungen erbringen muss, welche ihm nicht zugemutet werden können. Zahlt ein Mieter also trotz bestehendem Mietvertrag keinen monatlichen Mietzins, so entfällt sein eventuell dennoch bestehender Anspruch auf Wohngeld allein schon aus diesem Grund. Mit anderen Worten: Da Wohngeld einen „Zuschuss“ zur Miete darstellt, kann dieser folglich auch nur geltend gemacht werden, wenn tatsächlich Mietzins bezahlt wurde. |
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10.04.2012Kleinkrieg am Arbeitsplatz – Mediation im Fokus |
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16.01.2012Den Generationenwechsel kommunizieren |
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22.11.2011Die strafrechtliche Verantwortung des Betriebsbeauftragten & Tipps zum richtigen Verhalten bei Durchsuchungen |
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